Es handelt sich um eine Grenzsäule an der Straße von Kothöd nach Pfaffing, östlich von Wilhelming.
Peter von Bomhard nennt sie in seinem Werk „Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Rosenheim“ eine Martersäule und beschreibt sie so:
Sockel und gotisch abgekanteter Schaft aus Granit, darauf überstehendes, tafelartiges Tabernakel von rundbogiger Form aus rotem Marmor. Vorderseite des Tabernakels mit breiter Rahmung, am Bogen aufgelegtes Spruchband. Im Feld Relief, Christus am Kreuz und eingehauene Inschrift: „got bis gnadig vns armen sinder“ (also „Gott sei uns armen Sündern gnädig“). Darunter am Tabernakelsockel Wappenschild der Freyberg von Hohenaschau und die eingehauene Jahreszahl 1547. Es ist zu erkennen, dass bei dieser Zahl entweder die Vier aus einer Drei auskorrigiert wurde oder umgekehrt. An den Schmalseiten des Tabernakels ist gegen Süden „A/1610“, gegen Norden „W“ eingehauen (A = Aschau, W = Wildenwart).
Die Säule entstand wie zwei genau gleiche Repliken an der Straße von Prien nach Wildenwart beim Hof Moar z`Bruck und im Schlosspark von Wildenwart wohl im Jahr 1537 als Grenzsäule des Herrschaftsgerichts Hohenaschau gegen das Gericht Wildenwart. Im Gegensatz zu den beiden anderen Säulen befindet sich diese noch am ursprünglichen Standort.
Die Einhauung von 1610 erfolgte anläßlich der Wiedertrennung der beiden Gerichte, als in Wildenwart die Freiherren von Schurff und in Hohenaschau die Freiherren (später Grafen) von Preysing aufzogen.
Die Grenzsäule von Wilhelming sowie zum Vergleich die beiden oben erwähnten weiteren Grenzsäulen des Pankraz von Freyberg:
Der Ortsname Wilhelming zählt als echter „Ing-Ort“ zu den ältesten im Gemeindegebiet. Solche Orte sin din der Zeit zwischen 550 und 700 entstanden. Wilhelming bedeutet soviel wie „Bei Willehalm (Wilhelm) und seinen Leuten“, erstmals erwähnt 1190 als „Wilhalmingen“.