Dieser Grenzstein in Form eines liegenden Granitblockes markiert die ehemalige Grenze zwischen den Herrschaften Wildenwart („W“) und Hohenaschau („A“), errichtet anlässlich der Teilung der vorher vereinigten Herrschaften im Jahre 1610.
Der Hohenaschauer Burgherr Pankraz von Freyberg hatte Wildenwart 1544 erworben. Sein Sohn Wilhelm vererbte mangels eines männlichen Nachfolgers den Wildenwarter Teil seiner Tochter Sophia, die 1608 den Ferdinand Schurff Freiherrn auf Mariastein geheiratet hatte. Den Aschauer Teil erhielt seine Tochter Benigna mit ihrem Mann Johann Christoph Freiherr von Preysing. Damit übernahm das Geschlecht der Preysing, ab 1664 in den Grafenstand erhoben, für gut 240 Jahre die Herrschaft Hohenaschau.
1771 verlor der Grenzstein dann wieder seine Funktion. Denn in diesem Jahr erwarben die Preysing-Hohenaschau Wildenwart und es kam zu einer Wiedervereinigung der beiden Herrschaften, die bis 1853 andauerte.
Es darf angenommen werden, dass der Weg zwischen Dösdorf und Giebing, an dem sich der Grenzstein befindet, in früheren Zeiten eine wesentlich höhere Bedeutung hatte, als heute. Bis ins 19. Jahrhundert existierte die heutige Kreisstraße nicht.
Die Grenzen der ehemaligen Herrschaft Wildenwart (nach einer Kartenskizze von Peter von Bomhard). Der Standort des Grenzsteines ist markiert.
Der Ortsname „Dösdorf“ wird auf den mittelalterlichen Personennamen „Tepizzo“ zurückgeführt, erstmals erwähnt im Jahre 1135 als „Tebestorph“.