Arbeiten an einer Straße

Bei Arbeiten an oder neben einer Straße oder bei anderen wesensfremden Straßennutzungen ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

  • Für die Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen ist dies die Gemeinde Frasdorf. Den entsprechenden Antragsformular finden Sie auf der Seite Formularservice.
  • Für die Kreis- und Staatsstraßen ist das Landratsamt Rosenheim die zuständige Behörde.

Einen Auszug der Richtlinien für die Sicherung an Straßen finden Sie unter Ortsrecht.

Bäume und Sträucher an öffentlichen Straßen

Grundstückseigentümer neben öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind sowohl gemäß Bayerischen Straßen- und Wegerecht, als auch nach §910 BGB als Grundstücksnachbar verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück befindliche Bäume und Sträucher nicht in den Verkehrsraum ragen, die Sichtdreiecke an Kreuzungen gewahrt bleiben und der Grenzabstand sowie die Wuchshöhe der Gewächse eingehalten wird.

Räum- und Streupflicht

Außerdem treffen den Straßenanliegenden Grundstückseigentümer Pflichten zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese Aufgaben ergeben sich aus der Satzung der Gemeinde Frasdorf. Die entsprechende Verordnung finden Sie unter Ortsrecht.